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In der Ediktsdatei werden gerichtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie wird vom Bundesministerium für Justiz unter der Webadresse https://edikte.justiz.gv.at/ publiziert. Früher war sie rein auf Veröffentlichungen aus dem Insolvenzbereich beschränkt. Heute befinden sich darin auch alle Bekanntmachungen aus dem Insolvenzverfahren und Veröffentlichungen der Bezirksgerichte, die im Zusammenhang mit gerichtlichen Versteigerungen (Zwangsversteigerungen) stehen, sowie Bekanntmachungen über die Eintragungen in das Firmenbuch.
Seit 1. Jänner 2002 werden alle Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen von Immobilien ausschließlich und rechtsverbindlich in der Ediktsdatei vorgenommen. Dieser Teil der Ediktsdatei ist Gegenstand des Webportals nummer1.at. Hier werden die Daten, die auf edikte.justiz.gv.at veröffentlicht werden, aufbereitet und übersichtlich dargestellt. Es handelt sich gewissermaßen um eine Suchmaschine für Zwangsversteigerungen, die keine eigenen Inhalte bereitstellt, sondern die im Internet veröffentlichten und verfügbaren Informationen auffindbar und leichter nutzbar macht. Bei der Übernahme der Daten kann das Auftreten von Fehlern nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Nutzung des Informationsangebotes auf nummer1.at ist kostenlos und erfolgt ohne Gewähr für die Richtigkeit der angezeigten Daten. Im Falle von Abweichungen sind ausschließlich die Daten auf edikte.justiz.gv.at als korrekt und verbindlich anzusehen.
Für die Nutzung des Angebots auf nummer1.at ist die Bekanntgabe personenbezogener Daten seitens der Besucher der Webseite nicht erforderlich. Es werden keine Cookies gesetzt (daher wird auch kein Cookie-Consent-Bannern eingeblendet). Auch wird auf die Verwendung von Google Analytics, einem Trackingtool des US-amerikanischen Unternehmens Google LLC zur Datenverkehrsanalyse von Webseiten, verzichtet. Der Webspace, auf dem sich die Daten von nummer1.at befinden, wird von einem österreichischen Provider gehostet.
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Je mehr Bieter an einer Versteigerung teilnehmen, desto höher ist das erzielbare Versteigerungsergebnis. Dies liegt nicht nur im Interesse des Gläubigers, sondern auch in dem des Schuldners, der bei einem hohen Zuschlag nicht nur seine Verbindlichkeiten begleichen, sondern mitunter auch eine finanzielle Basis für einen Neustart erzielen kann. Das Ziel von nummer1.at ist es, die für die Teilnahme an einer Versteigerung relevanten Informationen leichter auffindbar zu machen sowie anschaulich und benutzerfreundlich darzustellen.
Das Informationsangebot von nummer1.at umfasst drei Kategorien von Webseiten:
Übersichtsseite: Hier wird für alle neun Bundesländer jeweils die Anzahl der Zwangsversteigerungen, die Bandbreite der Schätzwerte sowie die Bandbreite der Mindestgebote aller Edikte angezeigt.
Bundesländerseite: Alle Zwangsversteigerungen des jeweiligen Bundeslandes werden sortiert nach Versteigerungsdatum angezeigt. Die alternative Möglichkeit einer Sortierung nach Adresse, Schätzwert und Mindestgebot durch Klick auf das jeweilige Feld in der Titelzeile ermöglicht das schnelle Auffinden der gewünschten spezifischen Informationen. Die Option zur Sortierung nach dem Onlinedatum ermöglicht das schnelle Herausfiltern jener Einträge, die zuletzt veröffentlicht wurden.
Detailseite: Auf den Detailseiten zu jeder Zwangsversteigerung werden die relevanten Daten zum jeweiligen einzelnen Objekt übersichtlich angezeigt. Wenn PDF-Dokumente oder Fotos verfügbar sind, werden diese durch ein kleines Vorschaubild visualisiert. Durch Klick auf dieses Bild erfolgt die Weiterleitung zu den Originalinformationen auf edikte.justiz.gv.at.
Ergänzt wird das Informationsangebot durch eine Seite mit den Ergebnissen vergangener Auktionen und eine Seite mit den 40 neuesten Edikten auf nummer1.at
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