Zwangsversteigerung: 8230 Greinbach Penzendorf 36 - Mehrfamilienhaus

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Information   Details
Edikt: Versteigerung (03.12.2026)
Gericht - Aktenzeichen: BG Fürstenfeld (622) - 21 E 1/23x
Liegenschaftsadresse: 8230 Greinbach Penzendorf 36
Kategorie: Mehrfamilienhaus
Objektbezeichnung: Gebäude
Beschreibung: Lage: Dieses Grundstück mit dem darauf befindlichen Wohnblock befindet sich im Ortskern von Penzendorf direkt an die Ortsstraße anschließend und ostseitig davon gelegen. Die Lage des Grundstückes ist geneigt, die Figuration in etwa L-förmig mit einem Einschnitt des Grundstücks Nr. 2104/2, auf welchem sich ein Gebäude befindet, welches laut Grundbuch im Eigentum des Verpflichteten steht. Wie auf den Seiten 17 und 18 farblich hinterlegt dargestellt, umschließt das Grundstück 2401/1 das Grundstück 2401/2 an drei Seiten. Wie bei der Befundaufnahme am 29.08.2024 auch feststellbar, besteht die Zufahrt und der Zugang zu diesem Grundstück 2104/2 ausschließlich vom verfahrensgegenständlichen Grundstück. Inwieweit Fahrzeuge von Mietern des Gebäudes am Grundstück 2104/2 am Grundstück 2104/1 des Verpflichteten abgestellt werden, ist mir nicht bekannt. Festgestellt wird, dass Nebenräume sowie die Wohnung im Keller im Gebäude am Grundstück 2104/2 ausschließlich vom Grundstück des Verpflichteten (2104/1) erreichbar sind. Infrastruktur: Laut Auskunft der Gemeinde liegt das Dorfzentrum samt Gemeindeamt, Feuerwehrhaus, Gasthaus, Nahversorger und Frisör im Umkreis von ca. 100 m. Sämtliche größeren infrastrukturellen Gegebenheiten, wie öffentliche Haltestellen (Bus), Gaststätten, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch, Kinderbetreuungseinrichtung, Schulen, Banken, etc. befinden sich im ca. 2 km entfernen Greinbach bzw. in der ca. 3 km entfernten Bezirkshauptstadt Hartberg. Gebäudebeschreibung - Wohngebäude: Die Grundsubstanz dieses Gebäudes wurde, wie dem Einreichplan zu entnehmen, 1959 erbaut. Diese Grundsubstanz wurde umgebaut, kleine Teilbereiche zugebaut, restauriert und Instand gesetzt und liegt diesbezüglich ein Baubescheid mit einem Einreichplan aus dem Jahr 1998 vor, wo festgehalten wird, dass das Gebäude nicht in allen Teilbereichen fertig gestellt ist (Balkone, Terrassen, Keller, Außenanlagen). Das Gebäude hat unregelmäßigen Grundriss, ist in Massivbauweise hergestellt und besteht aus einem Keller, Erdgeschoß, Obergeschoß und ausgebautem Dachgeschoß. Im Keller vorhanden sind Räumlichkeiten wie folgt: Heizraum 1, Tankraum, Heizraum 2, Lagerraum, Gang, Garage 1 und Garage 2. Im Erdgeschoß des Hauses vorhanden ist die Wohnung Top Nr. 2 mit Räumlichkeiten wie folgt: Wohnzimmer mit Küche, Abstellraum, Schlafzimmer, WC, Badezimmer, Vorraum und Gangflächen, sowie die Wohnung Top Nr. 5 mit Räumlichkeiten wie folgt: Kabinett, Wohnzimmer mit Küche, Zimmer, Badezimmer, WC und Raucherraum. Zur Wohnung Top 5 des Erdgeschoßes wird festgehalten, dass die Badezimmerwand versetzt zur Schlafzimmerwand hergestellt ist. Der Verpflichtete gibt an, dass in diesem Bereich eine Überbauung auf das Grundstück 2104/2 besteht. Diese Überbauung dürfte im Bereich Badewanne, Waschbecken bestehen. Ein Erkennen durch den Sachverständigen ohne Vermessung, wo sich tatsächlich die Grundgrenze vom Grundstück 2104/1 (Eigentum des Verpflichteten) zum Grundstück 2104/2 (gleichfalls im Eigentum des Verpflichteten, jedoch nicht Gegenstand der Exekution) befindet, ist ohne Vermessung nicht feststellbar. Eine analoge Behauptung betreffend Überbauung besteht betreffend den Luftraum bei den Balkonen im Erdgeschoss und Obergeschoss, wobei es sich um die Stirnseite beim Objekt am Grundstück 2104/2 handelt. Festgehalten wird, dass diese Überbauungen augenscheinlich nicht feststellbar sind und eine Vermessung durch einen Geodäten durchgeführt werden müsste. Weiters besteht im Erdgeschoß die Wohnung 1, laut Unterlagen bestehend aus Wohnraum, zwei Zimmern, Vorraum / Diele, Bad mit WC. Diese Wohnung wurde nicht begangen und vermessen. Im Obergeschoß vorhanden die Wohnung Top Nr. 3 mit Räumlichkeiten wie folgt: Schlafzimmer, Zimmer 1, Zimmer 2, Badezimmer, WC, Schlafflur, Wohnzimmer mit Küche und Garderobe. Weiters im Obergeschoß vorhanden die Wohnung Top Nr. 6 mit Räumlichkeiten wie folgt: Zimmer, Wohnen / Kochen, Raucherraum, Schlafraum, Badezimmer und WC. Auch hier ist der Wohnung Top Nr. 3 eine Terrasse / Balkon angeschlossen, welche noch unfertig ist und ein Teilbereich eine Überdachung besitzt. Im Dachgeschoß vorhanden die Wohnung Top Nr. 4 mit Räumlichkeiten wie folgt: Zimmer, WC, Badezimmer, Zimmer, Zimmer, Vorplatz, Wohnzimmer mit Küche. Auch dieser Wohnung ist hofseitig eine Terrasse / Balkon vorgelagert, welche sich in unfertigem Zustand zeigt. Weiters besteht im Dachgeschoß die Wohnung Top Nr. 7 mit Räumlichkeiten wie folgt: Zimmer, Wohnzimmer mit Küche, Raucherraum, Schlafzimmer, Badezimmer und WC. Die Aufschließung und Erreichung dieses Wohnhauses erfolgt von der Ortsstraße über einen dort befindlichen Eingang bzw. besteht ein Aufgang zur Terrasse im Erdgeschoß über eine Stiege von der Hofseite. Die Geschoße untereinander sind über massive Stiegen miteinander verbunden, der Aufstieg zum Spitzboden erfolgt über eine ausziehbare Treppe. Von diesem Stiegenhaus sind sämtliche Wohnungen, mit Ausnahme der Wohnung 1, erreichbar. Festgehalten wird, dass im Obergeschoß ein Abstellraum vorhanden ist, welcher ausschließlich vom Stiegenhaus begehbar ist. Außenanlagen und Einfriedungen: Zufahrt und Innenhof sind nur einfach befestigt und teilweise mit Gras durchwachsen, aufgrund des Niveauunterschiedes besteht im Bereich der Zufahrt eine Stützmauer / Einfriedungsmauer aus Beton. Die nicht bebauten und einfach befestigten Hofflächen stellen eine Grünzone dar, wobei festgestellt wird, dass jedoch die gesamte Fläche sich im Flächenwidmungsplan befindet und Baulandwidmung aufweist. Soweit bei der Befundaufnahme feststellbar, ist auch Heizmaterial im Keller des Gebäudes am Grundstück 2104/2 eingelagert und ist dieser Lagerraum ausschließlich von der Hoffläche und der Garage am Grundstück 2104/1 erreichbar. Festgehalten wird, dass an der nordseitigen Grundgrenze im Bereich des verbauten Bereiches eine Betonmauer errichtet ist mit einem aufgesetzten Holzbohlenzaun. Angegeben wird, dass diese Einfriedungsmauer im Eigentum des Verpflichteten steht, nicht jedoch der Holzbohlenzaun. Angegeben wird, dass entlang der Mauer auf einer Fläche von ca. 1.000 m² eine Aufschüttung stattgefunden hat, welche nicht genehmigt sei und wird auf das Aufforderungsschreiben der Gemeinde vom 07.04.2014 verwiesen. Eine Aufschüttung dürfte vorgenommen worden sein, nachdem zur anschließenden Gartenfläche sich eine Würfelsteinmauer befindet.
Grundstücksgröße: 3.310 m²
Objektgröße: 214,65 m²
Schätzwert: 770.000,00
geringstes Gebot: 400.000,00
Vadium: 77.000,00
Langgutachten: GA_Kratzmann Edikte.pdfGA_Kratzmann Edikte.pdf  
Lageplan: 06 MB.jpg06 MB.jpg  
Grundriss: 01 Plan Erweiterung Juli 1959.jpg01 Plan Erweiterung Juli 1959.jpg   02 Plan Erweiterung Juli 1959.jpg02 Plan Erweiterung Juli 1959.jpg   03 Plan April 1969.jpg03 Plan April 1969.jpg   04 Einreichplan 28101997.jpg04 Einreichplan 28101997.jpg   05 Einreichplan 04121997.jpg05 Einreichplan 04121997.jpg  
Fotos: 01 Straßenansicht.JPG01 Straßenansicht.JPG   02 Hofansicht.JPG02 Hofansicht.JPG   03 unfertige Terrassen.JPG03 unfertige Terrassen.JPG   04 unfertige Terrassen.JPG04 unfertige Terrassen.JPG   05 unfertige Terrassen.JPG05 unfertige Terrassen.JPG   06 Heizraum 1.JPG06 Heizraum 1.JPG   07 Tankraum.JPG07 Tankraum.JPG   08 Heizraum 2.JPG08 Heizraum 2.JPG   09 Heizraum 2.JPG09 Heizraum 2.JPG   10 EG Whg 2 WZ mit Küche.JPG10 EG Whg 2 WZ mit Küche.JPG   11 EG Whg 2 WZ mit Küche.JPG11 EG Whg 2 WZ mit Küche.JPG   12 EG Whg 2 Schlafzimmer.JPG12 EG Whg 2 Schlafzimmer.JPG   13 EG Whg 5 Kabinett.JPG13 EG Whg 5 Kabinett.JPG   14 EG Whg 5 WZ mit Küche.JPG14 EG Whg 5 WZ mit Küche.JPG   15 EG Whg 5 Zimmer.JPG15 EG Whg 5 Zimmer.JPG   16 Stiegenhaus.JPG16 Stiegenhaus.JPG   17 Stiegenhaus.JPG17 Stiegenhaus.JPG   18 Stiegenhaus.JPG18 Stiegenhaus.JPG   19 OG Whg 6 Zimmer.JPG19 OG Whg 6 Zimmer.JPG   20 OG Whg 6 Wohnen Kochen.JPG20 OG Whg 6 Wohnen Kochen.JPG   21 OG Whg 6 Schlafraum.JPG21 OG Whg 6 Schlafraum.JPG   22 DG Whg 4 Zimmer.JPG22 DG Whg 4 Zimmer.JPG   23 DG Whg 4 Zimmer.JPG23 DG Whg 4 Zimmer.JPG   24 DG Whg 4 Zimmer.JPG24 DG Whg 4 Zimmer.JPG   25 DG Whg 4 Wohnzimmer.JPG25 DG Whg 4 Wohnzimmer.JPG   26 DG Whg 4 Küche.JPG26 DG Whg 4 Küche.JPG   27 DG Whg 7 Zimmer.JPG27 DG Whg 7 Zimmer.JPG   28 DG Whg 7 WZ mit Küche.JPG28 DG Whg 7 WZ mit Küche.JPG   29 DG Whg 7 WZ mit Küche.JPG29 DG Whg 7 WZ mit Küche.JPG   30 DG Whg 7 Schlafzimmer.JPG30 DG Whg 7 Schlafzimmer.JPG   31 Spitzboden.JPG31 Spitzboden.JPG   32 Zufahrt mit Eingang zu Whg 1.JPG32 Zufahrt mit Eingang zu Whg 1.JPG   33 befestigte Hoffläche.JPG33 befestigte Hoffläche.JPG   34 Müllplatz.JPG34 Müllplatz.JPG   35 Gartenfläche.JPG35 Gartenfläche.JPG   36 NR und Whg KG Gebäude 2104_2.JPG36 NR und Whg KG Gebäude 2104_2.JPG   37 NR und Whg KG Gebäude 2104_2.JPG37 NR und Whg KG Gebäude 2104_2.JPG   38 NR und Whg KG Gebäude 2104_2.JPG38 NR und Whg KG Gebäude 2104_2.JPG   39 NR und Whg KG Gebäude 2104_2.JPG39 NR und Whg KG Gebäude 2104_2.JPG   40 NR und Whg KG Gebäude 2104_2.JPG40 NR und Whg KG Gebäude 2104_2.JPG  
Direktlink: https://edikte.justiz.gv.at/    (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.)


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