Zwangsversteigerung: 9330 Treibach-Althofen Schrebergartenstraße 10 - bebaubare Liegenschaft

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Information   Details
Edikt: Versteigerung (06.11.2025)
Gericht - Aktenzeichen: BG Sankt Veit an der Glan (740) - 4 E 88/24i
Liegenschaftsadresse: 9330 Treibach-Althofen Schrebergartenstraße 10
Kategorie: bebaubare Liegenschaft
Objektbezeichnung: Baugrundstücke m. bew. Bauplan
Beschreibung: Die Liegenschaften befinden sich im Ortsteil Untermarkt in der Schrebergartenstraße, die von der Guttaringer Straße kurz vor dem Ortsende in nordwestlicher Richtung abzweigt. Die Baugrundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit und weisen von der Straße her ein starkes Gefälle auf, das durch Steinschlichtungen abgestuft wird. Auf den Grundstücken befindet sich eine Bodenplatte für das bewilligte Wohnhaus mit Poolhaus. Im nördlichen Bereich ist ein Salettl errichtet. 74001 Althofen EZ 1162 und 917 Bestehend aus Grundstück 260/3, 260/4, 260/12, Baugrundstücke, 2.953 m² mit Bodenplatte Adresse: Schrebergartenstraße 10, 9330 Triebach-Althofen nähere Details sind dem Schätzungsgutachten des Alois Maier vom 7. 6. 2025 mit Bewertungsstichtag 27. 5. 2025 zu entnehmen. Verkehrswert EUR 193.000,00 Gesamtschätzwert EUR 193.000,00 geringstes Gebot: EUR 96.500,00 Vadium: EUR 19.300,00 Zur Nachricht Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen. Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Die Verpflichtete Partei und auch Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaft zu dulden.
Grundstücksgröße: 2.953 m²
Objektgröße: 354,00 m²
Schätzwert: 193.000,00
geringstes Gebot: 96.500,00
Vadium: 19.300,00
Langgutachten: 74001 1162 917 1025_signed.pdf   Anlagen Möser_signed.pdf  
Lageplan: Kataster.jpgKataster.jpg   Ortsplan.jpgOrtsplan.jpg  
Fotos: a260 4 W.jpga260 4 W.jpg   a260 4 WzS.jpga260 4 WzS.jpg   a260 12 BnS.jpga260 12 BnS.jpg   a260 12 vdLsa.jpga260 12 vdLsa.jpg   aBodenplatte.jpgaBodenplatte.jpg   aSalettl.jpgaSalettl.jpg   aSteinschl.jpgaSteinschl.jpg   avdlsa.jpgavdlsa.jpg  
Direktlink: https://edikte.justiz.gv.at/    (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.)


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