Information | Details |
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Edikt: | Entfall des Termins (22.10.2025) |
Gericht - Aktenzeichen: | BG Bregenz (911) - 68 E 753/25h |
Liegenschaftsadresse: | 6923 Lauterach Riedstraße 8 |
Kategorie: | Wohnungseigentumsobjekt |
Objektbezeichnung: | Wohnung mit Kfz-Stellplätzen |
Beschreibung: | Bei der gegenständlichen Wohnungseigentumseinheit W 07 handelt es sich um eine Vier-Zimmer-Penthouse-Wohnung im zweiten Obergeschoss/Dachgeschoss des Gebäudes. Im Gebäude ist ein Personenlift gegeben. Der Wohnung sind als Zuschlag im Dachgeschoss eine Dachterrasse sowie ein Abstellraum zugeordnet. Die Wohnung verfügt als Wohnungseigentums-Zubehör im Kellergeschoss über ein Kellerabteil. Bei den Wohnungseigentumseinheiten EP 06 und EP 07 handelt es sich um Kfz-Stellplätze in der Sammelgarage im Kellergeschoss. Das Gebäude ist in Mischbauweise (teilweise Massivbauweise und Innenwände teilweise in Leichtbauweise) errichtet. Die Wohnungseigentumseinheiten befinden sich in einem sehr guten Bau- und Erhaltungszustand und bei der Wohnung W 07 ist ein gehobener Ausbaustandard gegeben. Die Beheizung und die Kühlung des Gebäudes erfolgt über eine Grundwasserwärmepumpe. Seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichtet. |
Objektgröße: | 137,59 m² |
Schätzwert: | 1.240.000,00 |
geringstes Gebot: | 630.000,00 |
Vadium: | 126.000,00 |
mitzuversteigerndes Zubehör: | In der Wohnungseigentumseinheit W 07 wurde nachfolgendes Zubehör vorgefunden: Gang: eine Garderobe Dusche/WC: ein Handwaschbeckenunterbauschrank Schlafzimmer: ein Einbauschrank Zimmer: ein Einbauschrank Badezimmer: ein Handwaschbeckenunterbauschrank Kochen/Essen/Wohnen: eine Einbauküche (Marke Nolte Küchen) mit Elektrogeräten, Glaskeramikkochfeld Marke Bora mit integriertem Dunstabzug, Backrohr mit Tellerwärme Marke Bosch, Dampfgarer Marke Bosch, Kühl-/Tiefkühlschrank Marke AEG, ein Abwaschbecken und einer Arbeitsplatte aus Stein, die Länge der Einbauküche beträgt ca. 6,9 m und wurde beim Erstbezug im Jahr 2018 eingebaut Gem. Auskunft von der verpflichteten Partei bei der Befundaufnahme stammt das gesamte Zubehör vom Errichtungsjahr, die Anschaffungskosten sind nicht bekannt. |
Wert des Zubehörs: | 20.000,00 |
Direktlink: | https://edikte.justiz.gv.at/ (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.) |
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