Zwangsversteigerung: 2473 Potzneusiedl östlich der L302 und nördlich der A6, im Ried Waldäcker - Sonstiges

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Information   Details
Edikt: Versteigerung (06.10.2026)
Gericht - Aktenzeichen: BG Neusiedl am See (320) - 4 E 23/26y
Liegenschaftsadresse: 2473 Potzneusiedl östlich der L302 und nördlich der A6, im Ried Waldäcker
Kategorie: Sonstiges
Objektbezeichnung: Baufläche/Gärten u. sonstige
Beschreibung: Gutachten projeco - Technisches Büro Bewertungsstichtag 31.1.2024 Liegenschaft Bei der Liegenschaft handelt es sich um den Standort BRM – Deponie, BRM Zwischenlager und – Aufbereitung auf dem Grundstück Nr. 1068 in der KG Potzneusiedl Die Flächenaufteilung gliedert sich lt. Grundbuchsauszug wie folgt auf: 12.660 m² Landwirtschaftlich genutzte Grundfläche 50.536 m² Sonstige (Abbauflächen, Halden und Deponie ) Die Grundstücke Nr. 1064/2, 1064/4, 1064/6, 1064/8, 1064/12 und 1064/13 sind von dieser Verkehrswertschätzung nicht betroffen, da diese Grundstücke nicht mit der Deponieliegenschaft selbst verbunden sind und es sichbei diesen Liegenschaften um eine allgemeine Verpflichtung der Böhm Transportgesellschaft mbH handelt. Bezüglich der Grundstücke Nr. 1064/2, 1064/4, 1064/6, 1064/8, 1064/12 und 1064/13liegt eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Potzneusiedl und der Firma Böhm Transportgesellschaft m.b.H betreffend einer Aufschließung vor. Diese Vereinbarung wurde bereits umgesetzt bzw. sind deren Inhalte vollinhaltlich aufrecht. Es besteht eine aufrechte Betriebsanlagengenehmigung der AWG Behörde zum Betrieb einer BRM – Deponie, BRM Zwischenlager und – Aufbereitung. Das BRM Zwischenlager und – Aufbereitung ist seit dem 20.11.2023 per Bescheid A4/WA.D-10033-178 geschlossen. Für die Deponie besteht die Nachsorgeverpflichtung. Lasten Gemäß den Grundbucheintragungen liegen für das betroffene Grundstücke folgende Lasten im Grundbuch vor: a 1431/2016 Pfandurkunde 2015-02-12 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 3.000.000,-- für Raiffeisenbank Wels eGen (FN 94566v) c 1431/2016 4565/2018 6413/2021 Simultan haftende Liegenschaften EZ 5922 KG 32016 Neusiedl am See EZ 228 401 2574 KG 32022 Potzneusiedl a 5312/2021 Pfandurkunde 2021-10-18 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 4.325.000,-- für Raiffeisenbank Region Amstetten eGen c 5312/2021 Simultan haftende Liegenschaften EZ 5922 KG 32016 Neusiedl am See C-LNR 6 EZ 228 KG 32022 Potzneusiedl C-LNR 7 EZ 401 KG 32022 Potzneusiedl C-LNR 11 EZ 2574 KG 32022 Potzneusiedl C-LNR 7 a 2751/2022 Pfandurkunde 2022-05-30 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 1.000.000,-- für Raiffeisenbank Region Amstetten eGen (FN 76982i) c 2751/2022 Simultan haftende Liegenschaften EZ 2574 KG 32022 Potzneusiedl C-LNR 9 EZ 228 KG 32022 Potzneusiedl C-LNR 9 EZ 5922 KG 32016 Neusiedl am See C-LNR 8 EZ 401 KG 32022 Potzneusiedl C-LNR 12 a 4041/2023 Pfandurkunde 2023-08-30 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 800.000,-- für Raiffeisenbank Region Amstetten eGen (FN 76982i) b 4041/2023 Simultan haftende Liegenschaften EZ 5922 KG 32016 Neusiedl am See C-LNR 9 EZ 228 KG 32022 Potzneusiedl C-LNR 12 EZ 2574 KG 32022 Potzneusiedl C-LNR 10 EZ 401 KG 32022 Potzneusiedl C-LNR 13 EZ 1236 KG 23336 Saubersdorf C-LNR 7 a 5153/2023 Zahlungsbefehl 2023-03-09 PFANDRECHT vollstr. EUR 45.819,82 4 % Z aus Kosten seit 2023-03-09, 12,58 % Z aus EUR 9.932,06 ab 2023-10-03 bis B, 12,58 % Z aus EUR 2.155,64 ab 2023-10-03 bis B, 12,58 % Z aus EUR 11.661,66 ab 2023-10-03 bis B, 12,58 % Z aus EUR 7.598,16 ab 2023-10-03 bis B, 12,58 % Z aus EUR 8.842,32 ab 2023-10-03 bis B, 12,58 % Z aus EUR 5.629,98 ab 2023-10-03 bis B, Antragskosten EUR 2.117,36 für Schröck Gesellschaft m.b.H. (FN 110552b) (3 E 3811/23w) b 5153/2023 Simultan haftende Liegenschaften EZ 228 KG 32022 Potzneusiedl EZ 5922 KG 32016 Neusiedl am See EZ 401 KG 32022 Potzneusiedl EZ 2574 KG 32022 Potzneusiedl EZ 1236 KG 23336 Saubersdorf Bewertungen des Grundstückes Grundstück Nr. 1068 – KG Potzneusiedl EZ 228 Die Gesamtfläche des Grundstückes beträgt 63.196 m², wobei 12.660 m² landwirtschaftlich genutzte Grundflächen (Verbuschte Fläche – ehem. Deponiefläche) genutzt wird. Die Restfläche von 50.536 m² wird als BRM Zwischenlager und – Aufbereitung genützt. Das BRM Zwischenlager und – Aufbereitung ist seit dem 20.11.2023 per Bescheid A4/WA.D -10033-178 geschlossen. Für die Deponie besteht die Nachsorgeverpflichtung. Laut Deponieaufsichtsbericht 2023 liegt ein Input- Materialüber- schuss von rd. 32.000 to für 2023 vor. Wie groß die tatsächliche zwischengelagerte Menge ist, lässt sich nur mit einer Vermessung feststellen, diese liegt jedoch nicht vor. Aufgrund der Besichtigung im Jänner 2024 liegt die abgeschätzte Lagermenge bei rd. 60.000 m³. Flächenwidmung und Bebauung Für das gesamte Grundstück weist der rechtsgültige Flächenwid- mungsplan der Gemeinde Potzneusiedl unterschiedliche Widmungen auf. Ein Teilbereich ist als P und Gp gewidmet. Lage Das Grundstück liegt östlich der L302 und nördlich der A6, im Ried Waldäcker, unmittelbar an einem Betriebsgebiet, durch eine Erschließungsstraße getrennt angrenzend. Das Areal ist mit Strom aufgeschlossen, andere Anschlüsse sind nicht vorhanden. Verkehrsverhältnisse Die Zufahrt zum Areal erfolgt über die L302 und in weiterer Folge über eine bestehende Erschließungsstraße. Die Verkehrsanbindung kann als sehr gut bezeichnet werden. Maße und Form, Topografie Die Liegenschaft hat ein Ausmaß von 63.196 m² und ist ebenflächig. Ausgenommen der zwischengelagerten Materialien. Ver- und Entsorgung Es bestehen an Ver- und Entsorgungsleitungen nur ein Stromanschluss, alle anderen Anschlüsse befinden sich in der Erschließungsstraße wie, Wasser, Kanal, udgl. Baulichkeiten Auf der Liegenschaft befindet sich als oberirdische Baulichkeit ein Wiegecontainer mit Plattenbrückenwaage, das Grundstück ist für Schwerverkehr (LKW) befestigt ausgeführt, da bereits ein entspre- chender Anlagenbetrieb bereits durchgeführt wurde. Bewertungsverfahren Das Liegenschaftsbewertungsgesetz (BGBL. Nr. 150/1992) und ÖNORM B 1802 definiert den Verkehrswert einer Liegenschaft als den Preis, der bei einer Veräußerung der Liegenschaft üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann, wobei die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben haben. Der Kaufpreis einer Liegenschaft muss allerdings nicht ihrem Verkehrswert entsprechen, da er im Einzelfall ein Produkt der subjektiven Wertvorstellungen des Käufers und Verkäufers darstellt. Die Bewertung der Liegenschaften wäre prinzipiell nach drei Verfah- ren möglich, dem Vergleichswert-, Sachwert- oder – Ertragswertverfahren. Das Vergleichswertverfahren ist die marktgerechteste Methode zur Ermittlung des Verkehrswertes, da hierbei die tatsächlichen Kauf- preise vergleichbarer Grundstücke der Bestimmung des Verkehrs- wertes zu Grunde gelegt werden. Voraussetzung ist allerdings eine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen und Grundstücken, die wirklich auf Grund ihrer Lage, zulässigen Nutzung, Bodenbeschaf- fenheit, Größe, ect. vergleichbar sind. Die Bewertung der Liegenschaften wäre prinzipiell nach drei Verfah- ren möglich, dem Vergleichswert-, Sachwert- oder – Ertragswertverfahren. Das Vergleichswertverfahren ist die marktgerechteste Methode zur Ermittlung des Verkehrswertes, da hierbei die tatsächlichen Kauf- preise vergleichbarer Grundstücke der Bestimmung des Verkehrs- wertes zu Grunde gelegt werden. Voraussetzung ist allerdings eine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen und Grundstücken, die wirklich auf Grund ihrer Lage, zulässigen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Größe, ect. vergleichbar sind. Das Bewertungsverfahren für die gegenständliche Liegenschaft muss sehr differenziert gesehen werden, da es nur einen sehr eingeschränkten Interessentenkreis für diese Liegenschaft gibt. Je nachdem, wie ein Interessent seinen Betrieb wirtschaftlich ausgerichtet hat, kann diese Liegenschaft auch einen Mehrertrag erzielen. Für einem eventuellen Interessenten, kann bei einem etwaigen gesonderten Projekt auf den Liegenschaften oder im unmittelbaren Nahbereich, es durchaus auch denkbar sein, dass für diesen der Erwerb der Liegenschaften wirtschaftlich sinnvoll ist. Aus der Sicht des Gefertigten bestehen erhebliche finanzielle Risken beim Erwerb der Liegenschaften aufgrund der Nachsorgemaßnahmen und eventueller zusätzlicher Forderun- gen aus anderen Rechtstiteln, die den Grundstückswert der Lie- genschaften bei weitem überschreiten können. Ertragswert Bodenwert Der Bodenwert wird aus der Sicht des Gefertigten in zwei Teile unter- teilt. Für den nutzbaren Anteil von 12.660 m² (landwirtschaftlich ge- nutzte Grundflächen - verbuschte Flächen, ehem. Deponie) mit € 1,00/m² angesetzt und das restliche Grundstück von 50.536 m² (Abbauflächen, Halden und Deponien – derzeit als BRM Zwischenla- ger und – Aufbereitung genützt) mit € 20,00/m² angesetzt. Das Grundstück ist nur mit einem Stromanschluss aufgeschlossen. Im unmittelbaren Umfeld werden aktuell (Mai 2024) die Betriebsgrundstücke um € 99,00.- angeboten. Diese sind jedoch voll aufgeschlossen. Das gegenständliche Grundstück wird, aufgrund der Gesetzeslage als Betriebsgrundstück verwendet, da es jedoch für diese Nutzung (als BRM-Zwischenlager und – Aufbereitung), ohne die entsprechende Flächenwidmung, nur für einen kleinen Interes- sentenkreis möglich ist, wurde der Bodenpreis entsprechend abgemindert. Somit liegt der Bodenwert der gesamten Liegenschaft bei 12.660 m² x € 1,00/m² = € 12.660.- 50.536 m² x € 10,00/m² = € 505.360.- rd. € 518.020,00.- Ein weiterer Abschlag auf den Bodenwert der Liegenschaft wegen Minderausnutzung kommt nicht weiter zum Tragen. Gebäudewert Der Gebäudewert wird aus der Sicht des Gefertigten für den nutzba- ren Anteil von Wiegecontainer und Plattenbrückenwaage mit € 10.000,00 angesetzt. Andere Gebäude befinden sich nicht im Areal. Ein Abschlag auf den Gebäudewert auf der Liegenschaft wegen Minderausnutzung der zulässigen Bebauung kommt nicht zum Tragen, da das Gebäude zulässig errichtet ist und auch die entsprechenden Bewilligungen dafür vorliegen. Liegenschaftsertrag Der Jahresrohertrag der Liegenschaft ist die Summe der Erträge aus dem Ertrag aus einer Vermietung, der nutzbaren Fläche von 50.536 m². An Pacht können derzeit ca. € 0,20.-/m²/Monat für die nutzbaren Fläche erzielt werden, da auch die Nachsorgemaßnahem für die BRM Deponie zu übernehmen ist. 50.536 m² x 0,20.- = 10.107,20.-/Monat Es ist somit ein Rohertrag von rd. € 10.107,20.-/Monat bzw. rd. € 121.286,40.-/Jahr zu erzielen. Davon in Abzug zu bringen sind Verwaltungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten. Diese werden Pauschale mit 10% des Rohertrages angesetzt. Dies ergibt einen Reinertrag von rd. € 109.157,76.- (€ 121.286,40.- - € 12.128,64.-). Der Ertragswert der Liegenschaft ergibt sich somit zu (€ 109.157,76.- + € 10.000,00.- + € 518.020,00.-) rd. € 637.177,76.-. Vergleichswert Im unmittelbaren angrenzenden Umfeld (Gemeinde Potzneusiedl) der gegenständlichen Liegenschaft werden derzeit wenige Liegen- schaften in vergleichbarer Lage und Bodenbeschaffung zu einem Verkaufspreis von € 99,00.-/m² (Mai 2024) im Internet angeboten, da die Verfügbarkeit von Gewerbeliegenschaften entlang der A6, aufgrund der öffentlichen Diskussion des Flächenverbrauches sehr gering sind. Der Wert der Liegenschaft wurde bereits abgewertet, da aufgrund der fehlenden Widmung, obwohl aufrechte Betriebsbescheide vorliegen, das Areal nur für einen eingeschränkten Interessenten- kreis interessant ist. Das zwischengelagerte Material wurde nicht berücksichtigt, da es nur einen eingeschränkten Wert darstellt, da es noch aufbereitet werden muss, um als Sekundärrohstoff veräußert zu werden, dies ist mit Kosten verbunden. Für einen eingeschränkten Interessentenkreis stellt das zwischengelagerte Material, zumindest einen neutralen Kostenfaktor da. Aufgrund der vorliegenden Niederschriften und Deponieaufsichts- berichten dürfte keine relevante Beeinträchtigung in der Nachsorge vorliegen. Die Probleme und Maßnahmen entsprechen dem Alter der Anlage in der Nachsorge. Ein weiterer Abschlag auf den Wert der Liegenschaft kommt daher nicht zum Tragen. Die genehmigte Nutzung, ua. auch als BRM Zwischenlager und – Aufbereitung stellt für diese Fläche einen höheren Wert dar, da es immer schwieriger wird eine derartige Bewilligung (Bürgerinitiativen, Anrainer udgl.) zu erlangen. Bewertung von Rechten und Lasten Die grundbücherlichen Rechte und Lasten haben aber nicht unmittel- bar eine Auswirkung auf eine Nutzung der Liegenschaft, im derzeit rechtlichen Rahmen. Die DIENSTBARKEIT der Errichtung, des Bestandes und des Betriebes einer Photovoltaikanlage mit allen erforderlichen Bauwerken, Leitungen und Anlagenteilen im Umfang des Punktes I. Servitutsvertrag 2021-11-02 ob Gst 1068 für Convex Set GmbH (FN 444449b) u. ENERGIEPARK Bruck/Leitha GmbH (FN 327906s) stellt eine Einschränkung in der Nachnutzung dar. Die anderen eingetragenen Dienstbarkeiten betreffen nicht das Grundstück Nr. 1068, KG Potzneusiedl. Die Forderungsanmeldung der Finanzprokuratur, Zl. VIII/429.678/67a vom 20.06.2025 hat eine unmittelbare Auswirkung auf die Liegen- schaft, da sich die Kosten für die erforderlichen Anschluss - und Nachsorgemaßnahmen, nach der Schätzung durch den Amssach- verständigen wie folgt darstellen: Stilllegung: € 3,430.744,15.- Nachsorge: € 598.103,37.- Räumung Zwischenlager: € 2,948.686,50.- Gesamt: € 6,977,534,02.- Von dieser gestellten Forderung wird noch die vorhandene Sicher- stellung in Höhe von € 13.559,45.- abgezogen, sodass eine offene angemeldete Forderung von € 6,963.974,57.- besteht. Durch die aufsummierte Steigerung des Straßenbauindexes (Dezember 1992 bis November 2023) ist laut Forderung der Finanzprokuratur eine Erhöhung der Sicherstellung auf insgesamt € 103.776,81.- erforderlich. Abzüglich der vorhandenen Sicherstellungshöhe von € 13.559,45.- ergibt sich somit ein Sicherstellungsergänzungsbetrag in Höhe von € 90.217,36.- für die Sicherstellung. In diesen Kosten sind laut Aufstellung in der Forderungsanmeldung der Finanzprokuratur, Zl. VIII/429.678/67a vom 20.06.2025 zwar € 6,963.974,57.- der Stilllegung Nachsorge und Räumung des Zwi- schenlagers zugerechnet und ein eventuelles Unternehmen aus der Branche würde hier mit geringeren Kosten (Eigenkosten) auskom- men, jedoch sind bei den errechneten Kosten von € 6,963.974,57.-, nur der, in dieser Berechnung enthaltene Unternehmensgewinn ab- zuziehen. Bei einem fiktiven Ansatz an Unternehmensgewinn von 20% würden noch immer mit Eigenkosten von rd. € 5,571.179,66.- entstehen. Ob bei einem Weiterbetrieb der Anlage, die im Areal Befindlichen Lagerungen noch zusätzliche Kosten verursachen, ist dem Gefertigten nicht bekannt, da keine Untersuchungsbe- funde über dieses Material vorliegen. Vom Gefertigten wird jedem Interessenten dringend empfohlen, sich von einer rechtskundigen Person über allfällige Risken beim Erwerb der Liegenschaft beraten zu lassen, vor allem über etwaige Haftungen aus gesetzlichen Bestimmungen (zB. AWG, ALSAG udgl.) Für einem eventuellen Interessenten, kann bei einem etwaigen gesonderten Projekt auf den Liegenschaften oder im unmittelba- ren Nahbereich, es durchaus auch denkbar sein, dass für diesen der Erwerb der Liegenschaften wirtschaftlich sinnvoll ist. Aus der Sicht des Gefertigten bestehen erhebliche finanzielle Risken beim Erwerb der Liegenschaften aufgrund der Nachsorgemaßnahmen und eventueller zusätzlicher Forderun- gen aus anderen Rechtstiteln, die den Grundstückswert der Lie- genschaften bei weitem überschreiten können. Verkehrswert Der Verkehrswert der Liegenschaft Nr. 1068, EZ 228 in der KG Potz- neusiedl, mit der Nutzung als BRM – Deponie, BRM Zwischenlager und – Aufbereitung darauf wird aufgrund der zu erwartenden Nach- sorge- und Stilllegemaßnahmen, für die Belange eines Versteige- rungsverfahrens mit einem Wert von € 1.000,00.- Festgelegt.Nicht berücksichtigt wurden etwaige Abzinsungen. Sofern die Liegenschaft kein Interesse an Interessenten aus der Branche, zur weiteren Nutzung als BRM – Deponie, BRM- Zwischenlager und – Aufbereitung weckt, da die zu erwartenden Nachsorge- und Stilllegemaßnahmen den Verkehrswert der Liegen- schaft bei weitem übersteigt, würde bei einer eventuellen Versteige- rung würde ein Ertrag zu erzielen sein. Diesfalls wäre der Wert negativ, da die mit dem Erwerb verbundenen Kosten den Wert der Liegenschaft übersteigen. Aufgrund dieser oben angeführten Belange erscheint es dem Gefertigten für Sinnvoll, bei einer allfälligen Versteigerung der Liegenschaften einen Mindestgebotspreis von € 1.000.- anzusetzen und nicht den errechneten Verkehrswert, da erhebliche finanzi- elle Risken beim Erwerb der Liegenschaften aufgrund der Nachsorgemaßnahmen und eventueller zusätzlicher Forderungen aus anderen Rechtstiteln, die den Grundstückswert der Liegenschaften bei weitem überschreiten können bestehen. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: ob EZ 228 KG 32022 Potzneusiedl: DIENSTBARKEIT der Duldung der Errichtung, der elektrischen Leitungsanlage (Niederspannungskabel) auf Gst 1064/13 sowie der Unterlassung jeder Beschädigung oder Störung dieser elektrischen Leitung gem. Pkt. 1. Dienstbarkeitsvertrag 2020-01-09 zugunsten Energie Burgenland AG (C-LNr. 6); DIENSTBARKEIT der Errichtung, des Bestandes und des Betriebes einer Photovoltaikanlage mit allen erforderlichen Bauwerken, Leitungen und Anlagenteilen im Umfang des Punktes I. Servitutsvertrag 2021-11-02 ob Gst 4050/145 für Convex Set GmbH und ENERGIEPARK Bruck/Leitha GmbH (C-LNr. 8) DIENSTBARKEIT der Duldung der Errichtung, Bestand und Betriebes einer elektrischen Leitungsanlage (Niederspannung-Kabelleitung) auf Gst 1064/4 sowie der Unterlassung jeder Beschädigung oder Störung dieser elektrischen Leitungsanlage gem. Pkt. 1. Dienstbarkeitsvertrag 2023-02-09 zugunsten Netz Burgenland GmbH (C-LNr. 10)
Grundstücksgröße: 72.563 m²
Schätzwert: 1.000,00
geringstes Gebot: 500,00
Vadium: 100,00
Wert des Zubehörs: nicht festgestellt
Direktlink: https://edikte.justiz.gv.at/    (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.)


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