| Information | Details |
|---|---|
| Edikt: | Versteigerung (29.10.2026) |
| Gericht - Aktenzeichen: | BG Scheibbs (220) - 8 E 4/26i |
| Liegenschaftsadresse: | 3263 Randegg Randegg 65/1/5 |
| Kategorie: | Eigentumswohnung |
| Objektbezeichnung: | Eigentumswohnung |
| Beschreibung: |
Die Marktgemeinde Randegg liegt im Voralpengebiet (Kleines Erlauftal) im Nordwesten des Bezirks Scheibbs in rd. 370 m Seehöhe ü.A (Hauptort). Die Gemeinde ist mit öffentl. Verkehrsmitteln per Linienbus (nicht mehr per Bahn) erreichbar. In der Gemeinde wohnen rd. 1830 Einwohner (in den letzten Jahren abfallende Tendenz). Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Statistik der Wohnbevölkerung per: 2025. Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich im Ortszentrum von Randegg. Adresse: 3263 Randegg, Randegg 65, Stg. 1 / W 5, grenzt direkt an die Gemeindestraße und hat somit Anschluss an das öffentliche Gut. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Wohnhaus zu Bushaltestellen im fußläufigen Nahbereich erreichbar. Die umliegende Landschaftsstruktur ist als gering verbautes Wohnbauland und innerörtl. Kern-/Gewerbegebiet zu beschreiben. Das Verkehrsaufkommen ist nur durch Anrainerverkehr gegeben. Zur Erstellung des Befundes wurde bei der Baubehörde, Marktgemeinde Randegg in den Bauakt Einsicht genommen, und Daten über gültige Bewilligungsbescheide und zugehörige Einreichpläne (samt Planauswechsel /Bestandspläne 1991 für die Benützungsbewilligung) und die Flächenwidmung nach NÖ ROG erhoben. Die Errichtung des Eigentumswohnhauses samt Unterkellerung und Tiefgarage erfolgte im Anschluss an die baubehördliche Bewilligung vom 12.12.1989 durch die Gemeinn. Wohnbaugesellschaft 1090 Wien. Aufgrund Änderung der Ausführung ggü. dem Einreichplan wurden vom Architekt Bestandspläne Nr. 8718-1/ 01 bis 04 erstellt und dafür nach Beschau am 18.11.1993 die Benützungsbewilligung mit Bescheid vom 25.1.1994 erteilt, wodurch sich der Fertigstellungszeitpunkt nachvollziehen lässt. Im Zuge der Endbeschau wurde auch ein Elektroattest v. 14.8.1993 für die gesamte Wohnhausanlage ausgestellt. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen sozialen Wohnbau der 80/90er Jahre mit drei Stiegenhauserschließungen ohne Lift. Die betreffende Eigentumswohnung Nr. 5 ist südseitig in der Stiege 1 im Dachgeschoss situiert. Für die Kubaturen / Nutzflächenermittlung wurden die beiliegenden Kopien der behördlichen Pläne herangezogen. Diese wurden auf Plausibilität überprüft und event. Abweichungen korrigiert (besonders Kellerraum und KFZ Stellplatz 5). Eine 100 %-ige Übereinstimmung mit dem Bestand kann zwar nicht im Detail garantiert werden, aufgrund der groben Naturmaße ist davon auszugehen, dass der DG-Plan bei TOP 5 für die Ermittlung der techn. Kenngrößen herangezogen werden kann. Das NW Gutachten vom 15-05-1996 des Arch. DI Wohanka bezieht sich auf den mit baubehördl. Bescheid v. 12.12.1989 bewilligten Einreichplänen mit den damaligen Nutzflächen, darauf wiederum basiert der Beschluss d. BG Scheibbs vom 02-01-1997. Zugeordneter PKW-Stellplatz: Zur Wohnung Nr. 5 ist in der Tiefgarage der PKW-Stellplatz Nr. 5 zugeordnet. Gem. dem „Planwechsel 1991“ ist der Stellplatz Nr. 5 nördlich neben dem Müllraum eingetragen, in der „Natur“ ist aber der Stellplatz gleich nach der Schleuse mit Nr. 5 beschriftet, |
| Grundstücksgröße: | 1.355 m² |
| Objektgröße: | 94,98 m² |
| Schätzwert: | 138.000,00 |
| geringstes Gebot: | 96.600,00 |
| Vadium: | 13.800,00 |
| Langgutachten: |
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| Lageplan: |
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| Grundriss: |
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| Fotos: |
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| Direktlink: | https://edikte.justiz.gv.at/ (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.) |
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