Zwangsversteigerung: 1120 Wien Wolfganggasse 23 / Steinbauergasse 19 - Eigentumswohnung

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Information   Details
Edikt: Versteigerung (12.05.2025)
Gericht - Aktenzeichen: BG Meidling (081) - 33 E 33/23z
Liegenschaftsadresse: 1120 Wien Wolfganggasse 23 / Steinbauergasse 19
Kategorie: Eigentumswohnung
Objektbezeichnung: Top 21
Beschreibung: Liegenschaft (Beschreibung): EZ 2128 Grundbuch 01305 Meidling 55/1354 Anteile, BLNr 31, Top 21 Die Liegenschaft befindet sich im 12. Bezirk und gehört zur Katastralgemeinde Meidling. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist gut und mittels Individualverkehrs gut. Der Stand der Reparaturrücklage für die gesamte Liegenschaft beträgt zum Bewertungsstichtag ca. EUR 5.000,--. Der aktuell niedrige Stand ergibt sich wegen unlängst durchgeführten Leitungserneuerungen. Bis auf die laufenden Instandhaltungsarbeiten und kleinere Reparaturen sind im Moment keine größeren Arbeiten im Haus geplant. Im Zuge des Ausbaus des Dachbodens zu Wohnungen wurde auf Kosten eines Miteigentümers eine Liftanlage errichtet. Das ausschließliche Nutzungsrecht an der Liftanlage steht dem jeweiligen Eigentümer der Top 25 zu. Dieser hat die Berechtigung auch anderen Miteigentümern oder Mietern die Benützung des Liftes gegen Übernahme der anteiligen Erhaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten zuzusagen. Die Wohnung ist im 3. Stock straßenseitig sowohl in die Wolfganggasse als auch in die Steinbauergasse gelegen und wie folgt angeordnet: Vom Vorraum (Eingangsbereich der Wohnung Top 21 mit integrierter Küche (Fotos 7+8) gelangt man in einen mit einer Holzkonstruktion abgetrennten Wasch- und Duschbereich (Fotos 9-11) sowie auch in das Zimmer 1 (Fotos 12-14). Vom Zimmer 1 gelangt man weiter in das Zimmer 2 (Eckzimmer) in dem mit einer Holzkonstruktion ein Schlafbereich abgetrennt wurde (Fotos 15-17). Die Wohnnutzfläche der Wohnung Top 21 laut Einreichplan, welche für die folgende Bewertung herangezogen wird, beträgt 62,18 m². Es bestehen folgende Abweichungen vom bewilligten Einreichplan über bauliche Änderungen vom 28.02.1996 (Baukonsens), die somit nicht baubehördlich genehmigt sind: • Der plangemäße Dusche- und WC-Einbau im Vorraum wurde baulich nicht ausgeführt, die Küche ist im Vorraum integriert. • Im Vorraum wurde durch Errichtung einer Holzkonstruktion ein abgetrennter Wasch- und Duschbereich geschaffen. • Der im Plan als Wohnküche eingezeichnete Raum ist ein Zimmer ohne Küchenbereich. • Im Eckzimmer wurde mit einer Holzkonstruktion ein separater Schlafbereich geschaffen. Die Beheizung der Wohnung und die Warmwasseraufbereitung erfolgen mittels einer Gaskombitherme im Wasch- und Duschbereich (Foto 9). Die Fenster sind Kunststofffenster mit Isolierverglasung. Die Türen sind Holztüren mit lackierten Zargen. Im Vorraum mit dem abgetrennten Wasch- und Duschbereich sind die Böden mit einem Kunststoffbelag versehen. In den beiden Zimmern sind Melanböden verlegt. Der Elektroverteiler mit den Sicherungen, sowie die Zähler für Strom und Gas befindet sich im Vorraum (Fotos19+20). Es wird darauf hingewiesen, dass der Zustand der Elektroanlage nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Zum Bewertungsstichtag ist in der Wohnung Top 21 kein WC vorhanden. Es handelt sich somit in Natura um eine Substandardwohnung Kategorie „D“. Laut der bei der Befundaufnahme erhaltenen Auskunft steht den Mietern der Top21 das der Wohnung gegenüberliegende Gang-WC zur alleinigen Nutzung zur Verfügung (Foto 21). Die unter C-LNr 7a (gemäß Pkt. V. des Wohnungseigentumsvertrages vom 25.04.1996) eingetragene Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen besagt im Wesentlichen, dass die Aufteilung aller Aufwendungen für die Liegenschaft einschließlich der Beiträge zur Rücklage im Verhältnis der Nutzflächen vorgenommen werden. Die unter C-LNr 106a (gemäß Punkt V. des Nachtrages zum Wohnungseigentumsvertrag vom 30.03.2012) eingetragene Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen besagt zusätzlich zu obiger Vereinbarung. dass jeder Wohnungseigentümer verpflichtet ist, die Wartung, Instandhaltung, Sanierung, laufende Erneuerung (Instandsetzung) und Reparatur seines Wohnungseigentumsobjektes selbst auf eigene Kosten vorzunehmen. Die den Wohnungseigentumsobjekten zuzuordnenden Teile sind in der Vereinbarung detailliert angeführt. Die unter C-LNr 107a (gemäß Punkt V. des Nachtrages zum Wohnungseigentumsvertrag vom 30.03.2012) eingetragene Benützungsregelung regelt die Benutzung des vom Eigentümer der Top 25 nachträglich eingebauten Liftes durch Miteigentümer oder Mieter gegen Übernahme der anteiligen Kosten. Für die Liftkosten wurde eine der Vereinbarung entsprechende separate Abrechnungseinheit „Personenlift“ gebildet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wohnung laut dem Verpflichteten, abweichend von den Prämissen des Sachverständigengutachtens sowie dessen Ergänzung, nunmehr bestandfrei ist, weshalb sich der Schätzwert ergibt. Im Übrigen wird auf das Sachverständigengutachten verwiesen, das zum Bewertungsstichtag 20.11.2023 erstellt wurde. Lasten: Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: allfällige Rückstände an Steuern und öffentlichen Abgaben. Allenfalls nicht in der Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG besicherte Forderungen. Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 19 WEG gem Pkt V Wohnungseigentumsvertrag 1996-04-25 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 gemäß Punkt V. Nachtrag zum Wohnungseigentumsvertrag 2012-03-30 Benützungsregelung gem § 17 WEG 2002 gemäß Punkt V. Nachtrag zum Wohnungseigentumsvertrag 2012-03-30
Grundstücksgröße: 436 m²
Objektgröße: 62,18 m²
Schätzwert: 163.000,00
geringstes Gebot: 81.500,00
Vadium: 16.300,00
Langgutachten: GA-1120 Wien, Wolfgangg 23,Top 21+Beilagen.pdf   Äußerung und Ergänzung zu ON 10+Beilagen.pdf  
Lageplan: GetMapImage.jpgGetMapImage.jpg  
Grundriss: Plan Top 21.jpgPlan Top 21.jpg  
Fotos: DSCN7335.JPGDSCN7335.JPG   DSCN7348.JPGDSCN7348.JPG   DSCN7358.JPGDSCN7358.JPG   DSCN7376.JPGDSCN7376.JPG  
Direktlink: https://edikte.justiz.gv.at/    (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.)


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