9330 Althofen Mohnstraße 2 - Einfamilienhaus

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Information   Details
Edikt: Versteigerung (07.06.2024)
Gericht - Aktenzeichen: BG Sankt Veit an der Glan (740) - 4 E 31/23f
Liegenschaftsadresse: 9330 Althofen Mohnstraße 2
Kategorie: Einfamilienhaus
Objektbezeichnung: Einfamilienhaus mit Carport
Beschreibung: Die Liegenschaft befindet sich in der im östlichen Bereich der Stadt Althofen gelegenen Meiselhof-siedlung. Sie ist mit einem Wohnhaus und einem Carport bebaut. Das Wohnhaus besteht aus Keller-, Erd- und Obergeschoss. Das Dach ist ein Satteldach mit Ziegeldeckung. Die Fenster sind Kunststofffenster mit Isolierverglasung. Die Innentüren sind Vollbautüren mit Holztürstöcken. Die Böden sind Fliesen- oder Laminatböden. Die Heizung ist eine Elektrodirektheizung mit Infrarotheizkörpern. Vertikale Erschließung durch 2armige Betonstiege mit Fliesenbelag vom Keller bis ins Obergeschoss. Bestehend aus Grundstück 691/30 Größe 1.514 m2, Einfamilienhaus mit Carport Adresse: Mohnstraße 2, 9330 Althofen nähere Details sind dem Schätzungsgutachten des Alois Maier vom 4. 12. 2023 mit Bewertungsstichtag 2.11.2023 zu entnehmen. Verkehrswert EUR 579.000,00 Zur Nachricht Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen. Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Die Verpflichtete Partei und auch Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaft zu dulden.
Grundstücksgröße: 1.514 m²
Schätzwert: 579.000,00
geringstes Gebot: 289.500,00
Vadium: 57.900,00
Langgutachten: 74001 795 1923.pdf   Anlagen Wohnhaus.pdf  
Lageplan: Kataster 795 1.jpgKataster 795 1.jpg   Ortsplan1.jpgOrtsplan1.jpg  
Grundriss: EG1.jpgEG1.jpg   OG1.jpgOG1.jpg   KG1.jpgKG1.jpg  
Fotos: aS.jpgaS.jpg   aSO.jpgaSO.jpg   aSüdOst.jpgaSüdOst.jpg   aWestseite.jpgaWestseite.jpg   aCarport.jpgaCarport.jpg  
Direktlink: https://edikte.justiz.gv.at/    (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.)


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