9330 Althofen Eberdorf 5 - Sonstiges

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Information   Details
Edikt: Entfall des Termins (21.06.2024)
Gericht - Aktenzeichen: BG Sankt Veit an der Glan (740) - 4 E 58/23a
Liegenschaftsadresse: 9330 Althofen Eberdorf 5
Kategorie: Sonstiges
Objektbezeichnung: ehem. Gasthaus m. Nebengebäude
Beschreibung: Die Liegenschaft befindet sich in der zur Gemeinde Althofen gehörenden Ortschaft Eberdorf und liegt westlich der von Hirt nach Althofen führenden Landesstraße. Auf der Liegenschaft befindet sich ein in der Grundsubstanz mehr als 100 Jahre altes Gast- und Wohnhaus, zuletzt umgebaut um 1977 sowie ein ebenfalls mehr als 100 Jahre altes Nebengebäude. Der Gastbetrieb ist stillgelegt. Die Gebäude weisen insgesamt einen minderen Bau- und Erhaltungszustand auf. Bestehend aus Grundstücken .23/1, .23/2, 487, 489, 491 gesamt 6463 m²,, ehemaliges Gasthaus mit Nebengebäude Adresse: Eberdorf 5, 9330 Althofen nähere Details sind dem Schätzungsgutachten des Alois Maier vom 16. 1. 2024 mit Bewertungsstichtag 29.11.2023 zu entnehmen. Verkehrswert EUR 134.800,00 Zur Nachricht Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen. Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Die Verpflichtete Partei und auch Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaft zu dulden.
Grundstücksgröße: 6.463 m²
Objektgröße: 514,00 m²
Schätzwert: 134.800,00
geringstes Gebot: 67.400,00
Vadium: 13.480,00
mitzuversteigerndes Zubehör: kein Zubehör
Direktlink: https://edikte.justiz.gv.at/    (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.)


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